Familienpflege
Unterstützung für Familien in schwierigen Situationen
Ganzheitliche Familienpflege
Die Familienpflege unterstützt Familien, die sich in einer Belastungs- und Überforderungssituation befinden.
Die Mitarbeiter für den Bereich Familienpflege sind staatlich geprüfte Fachkräfte mit einer pädagogischen, sozialpflegerischen und hauswirtschaftlichen Qualifikation. Die Familienpfleger/innen unterliegen der Schweigepflicht.
Die Familienpflege arbeitet nach einem ganzheitlichen Ansatz. Es wird die Einsatzsituation wahrgenommen, um ressourcenorientiert zu handeln und sich gegebenenfalls mit anderen Fachdiensten zu vernetzen. Die Familienpflegerin arbeitet selbstständig und eigenverantwortlich in Kooperation mit der betroffenen Familie.
Außerdem vermittelt sie grundlegende Alltagsfähigkeiten, um das Familienleben zu stabilisieren und die Versorgung und Betreuung der Kinder zu sichern.
Kosten für die Familienpflege
Die Kosten für den Einsatz der Familienpflege übernehmen je nach Familiensituation
- Krankenkassen
- Beihilfe
- Jugendamt
- Rentenversicherung
- die Familien selbst
Leistungen der Familienpflege im Überblick:

Informationen für Angehörige
Fühlen Sie sich von den verschiedenen Leistungsansprüchen, die in Gesetzestexten oder Bescheiden von Behörden stehen, irritiert? Wir haben einige hilfreiche Informationen für Sie zusammengetragen.
Über die St. Elisabeth Caritassozialstation
Erfahren Sie mehr über unser Pflegeteam und darüber, was Pflege für uns bedeutet.
Weitere Angebote im Überblick

Kranken- und Altenpflege
Hilfe bei der Körperpflege, z. B. beim Waschen, Baden, Duschen, An- und Auskleiden.

Behandlungspflege
nach ärztlicher Anordnung, z. B. Medikamentengabe, Anlegen von Verbänden und Kompressionsstrümpfen.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen
z. B. Begleitung zu Terminen, bei Einkäufen und Spaziergängen und bei Freizeitaktivitäten.

Hauswirtschaftliche Begleitung
z. B. Hilfe bei der Hausreinigung, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufs-dienste, Begleitung zu Terminen.

Hausnotruf
für die unkomplizierte und selbstständige
Anforderung von Hilfe im Notfall.

Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
Beratungseinsatz für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen.

Haben Sie Fragen?
Wir sind Für Sie da – denn Pflege ist Vertrauenssache. Wenden Sie sich bei Fragen rund um die ambulante Pflege jederzeit an uns.