Behandlungspflege
Pflegeleistungen auf ärztliche Anordnung
Unterstützung im Rahmen der Behandlungspflege
Ihr Arzt hat Ihnen das tägliche An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe angeordnet und Sie benötigen hierbei Unterstützung?
Ihr Arzt hat Ihnen Medikamente verschrieben, die gestellt und nach festen Tageszeiten eingenommen werden sollen – und Sie benötigen Hilfe?
In all diesen Bereichen stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite. Sie haben jederzeit eine dreijährig ausgebildete Fachkraft als kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite, die bei Veränderungen oder Fragen für Sie da ist – denn Pflege ist Vertrauenssache.
Die Behandlungspflege ist in Abgrenzung zur Grundpflege zu sehen (SGB VI Leistungen). Sie hat das Ziel, die Therapie des Arztes sicherzustellen.
Finanzierungsmöglichkeiten
Bei der Behandlungspflege ist der Kostenträger die Krankenkasse. Leistungen, die der Behandlungspflege entsprechen, können nicht auf Wunsch durchgeführt werden. Sie werden durch den behandelnden Arzt verordnet und sind durch die Krankenkasse genehmigungspflichtig.
Die Erstverordnung für Behandlungspflege wird über einen Zeitraum von 14 Tagen ausgestellt, die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab und muss vom Arzt entsprechend begründet werden. Die maximalen Kosten für eine Verordnung belaufen sich auf 10 Euro.
Leistungen der Behandlungspflege im Überblick:

Informationen für Angehörige
Fühlen Sie sich von den verschiedenen Leistungsansprüchen, die in Gesetzestexten oder Bescheiden von Behörden stehen, irritiert? Wir haben einige hilfreiche Informationen für Sie zusammengetragen.
Über die St. Elisabeth Caritassozialstation
Erfahren Sie mehr über unser Pflegeteam und darüber, was Pflege für uns bedeutet.
Weitere Angebote im Überblick

Kranken- und Altenpflege
Hilfe bei der Körperpflege, z. B. beim Waschen, Baden, Duschen, An- und Auskleiden.

Familienpflege
für die Überbrückung von Not- und Krisensituationen in Familien mit Kindern.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen
z. B. Begleitung zu Terminen, bei Einkäufen und Spaziergängen und bei Freizeitaktivitäten.

Hauswirtschaftliche Begleitung
z. B. Hilfe bei der Hausreinigung, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufs-dienste, Begleitung zu Terminen.

Hausnotruf
für die unkomplizierte und selbstständige
Anforderung von Hilfe im Notfall.

Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
Beratungseinsatz für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen.

Haben Sie Fragen?
Wir sind Für Sie da – denn Pflege ist Vertrauenssache. Wenden Sie sich bei Fragen rund um die ambulante Pflege jederzeit an uns.