Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und deren Angehörige
Entlastungsbetrag und Unterstützungsangebote
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind im Sozialgesetzbuch nach § 45b SGB XI geregelt. Und die für die niedrigschwelligen Betreuungsangebote im § 45c SGB XI.
Die Betreuung kann stundenweise oder nach Bedarf erfolgen. Dieses Angebot soll pflegende Angehörige entlasten und gleichzeitig den pflegebedürftigen Kunden betreuen, fördern und beaufsichtigen.
Derzeit haben Kunden, die eine eingeschränkte Alterskompetenz zugesprochen bekommen haben, durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) einen monatlichen Betrag von 125 oder 208 Euro für zusätzliche Betreuungsangebote zur Verfügung.
Mit diesem Angebot möchten wir Angehörigen und Pflegepersonen eine sichere Auszeit ermöglichen, denn Betreuung ist Vertrauenssache.
Finanzierungsmöglichkeiten
Bei einem vorliegenden Pflegegrad haben Sie monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Sie können die Privatrechnung des Pflegedienstes über die zusätzlichen Betreuungsleistungen bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Ebenso können Sie eine Abtretungserklärung unterzeichnen, damit wir, als Pflegedienst, direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Beispiele für Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Überblick:

Informationen für Angehörige
Fühlen Sie sich von den verschiedenen Leistungsansprüchen, die in Gesetzestexten oder Bescheiden von Behörden stehen, irritiert? Wir haben einige hilfreiche Informationen für Sie zusammengetragen.
Über die St. Elisabeth Caritassozialstation
Erfahren Sie mehr über unser Pflegeteam und darüber, was Pflege für uns bedeutet.
Weitere Angebote im Überblick

Kranken- und Altenpflege
Hilfe bei der Körperpflege, z. B. beim Waschen, Baden, Duschen, An- und Auskleiden.

Behandlungspflege
nach ärztlicher Anordnung, z. B. Medikamentengabe, Anlegen von Verbänden und Kompressionsstrümpfen.

Familienpflege
für die Überbrückung von Not- und Krisensituationen in Familien mit Kindern.

Hauswirtschaftliche Begleitung
z. B. Hilfe bei der Hausreinigung, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufs-dienste, Begleitung zu Terminen.

Hausnotruf
für die unkomplizierte und selbstständige
Anforderung von Hilfe im Notfall.

Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
Beratungseinsatz für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen.

Haben Sie Fragen?
Wir sind Für Sie da – denn Pflege ist Vertrauenssache. Wenden Sie sich bei Fragen rund um die ambulante Pflege jederzeit an uns.