Informationen für Angehörige
Informationssammlung für Kunden, Pflegende und Angehörige
Wie viel Geld steht Ihnen bei welchem Pflegegrad zu?
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
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Pflegegeld | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen ambulant | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Pflegehilfsmittel | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Verhinderungspflege (jährlich) | – | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € |
Kurzzeitpflege (jährlich) | – | 1.854 € | 1.854 € | 1.854 € | 1.854 € |
Anpassung Wohnumfeld | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
Anpruch auf Pflegeleistungen besteht ab dem Monat der Antragstellung.
Bei Pflegegrad 1
- Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro
- Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €
- 4.180 € für den barrierefreien Umbau der Wohnung
- Die Beteiligung an den Kosten für ein Hausnotruf, nach Antragstellung
Pflegegrade 2 bis 5
- Pflegegeld: wenn der Pflegebedürftige durch nahestehende Personen Zuhause gepflegt wird
- Pflegesachleistungen: wenn eine ausgebildete Pflegekraft die Pflege in der häuslichen Umgebung durchführt
Sollten Sie nur Pflegesachleistungen beziehen …
… stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse und lassen Sie dort Ihre Pflegegsachleistungen auf Kombinationsleistungen umstellen.
Bei den Kombinationsleistungen handelt es sich um eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Sollten Sie jemanden haben der über Ihren Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse Dienstleistungen abrechnet, zum Beispiel einen Pflegedienst oder eine private Pflege- oder Haushaltskraft, dann erhalten Sie den prozentualen Anteil vom Pflegegeld ausgezahlt, der von Ihrem Dienstleister nicht aufgebraucht wurde.
Kann der Pflegegrad nachträglich erhöht werden?
Es kann nach einiger Zeit vorkommen, dass der bisher festegelegte Pflegegrad nicht mehr der aktuellen Pflegesituation entspricht. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich der körperliche oder psychische Zustand verschlechtert oder eine Krankheit weiter voranschreitet.
In solchen Fällen kann ein Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse gestellt werden. Daraufhin kann es sein, dass erneut ein/e Gutachter/in geschickt wird, der/die den Grad der Selbständigkeit der betroffenen Person erneut prüft und bewertet.
Was, wenn der Pflegegrad falsch eingestuft wurde?
Sind Sie der Ansicht, dass der Pflegegrad nicht richtig bzw. zu niedrig ausgefallen ist? Dann können Sie Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Für solch einen Widerspruch haben Sie nach Eingang des Bescheids über die Pflegegradeinstufung einen Monat Zeit.
Läuft das Widerspruchsverfahren, wird Ihre Entscheidung durch die Pflegekasse geprüft und ein Zweitgutachten in Auftrag gegeben. In manchen Fällen erfolgt eine erneute Begutachtung des Pflegebedürftigen.
Achten Sie bei den Begutachtungen darauf, dass der/die Gutachter/in jede notwendige Hilfe festhält.

Über die St. Elisabeth Caritassozialstation
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